Ist eine Hebebühne privat erlaubt?

Immer wieder erreicht mich die Frage, ob eine Hebebühne auf dem privaten Grundstück überhaupt erlaubt wäre. Auf die Frage „Hebebühne privat erlaubt?“ möchte hier daher einmal genauer eingehen.

Die Antwort kurz und knapp vorweg:
Wenn die Hebebühne nur privat genutzt wird und keine gewerblichen Tätigkeiten geplant sind, spricht nichts dagegen auf dem privaten Grundstück eine Hebebühne zu verwenden.

Wann spricht man also von „gewerblichen Tätigkeiten“? Diese sind immer dann vorhanden, wenn du das Ziel hast mit den Tätigkeiten Geld zu erwirtschaften. In diesem Fall solltest du ein Gewerbe anmelden und die Hebebühne wird Teil deines Gewerbes. Wenn du allerdings nur an deinem privaten KFZ schraubst gibt es keinerlei Einwände gegen die Anschaffung einer Hebebühne und somit ist die Hebebühne privat erlaubt.
Dennoch höre ich immer wieder diese Frage und auch in gängigen Foren sind sich einige Hobby-Schrauber immer wieder unsicher, ob sie überhaupt eine Hebebühne verwenden dürfen. Einige Sonderfälle gibt es da natürlich schon:

  • Gemietete Räume:
    Wenn Du eine Hebebühne beispielsweise in einer gemieteten Garage nutzen möchtest, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kannst du eine mobile Hebebühne verwenden, wie zum Beispiel ein Kipplift. Diese Art der Bühne muss nicht fest mit dem Untergrund verschraubt werden und eignet sich somit super für gemietete Objekte. Wenn Du jedoch eine 2 Säulen Hebebühne, oder eine Scherenhebebühne verwenden möchtest, müssen diese in der Regel fest mit dem Untergrund verschraubt werden. Hier solltest du vorab unbedingt mit deinem Vermieter sprechen, ob dies für ihn in Ordnung ist. So umgehst du sämtliche Probleme, die eventuell im Nachhinein entstehen können.
  • Nötige Umbauten:
    Bei vielen Standard Garagen und Carports sind die größeren Ausführungen von Hebebühnen oftmals nicht passend. Wenn du eine solche Ausführung anschaffen möchtest, könnte es sein, dass kleinere Umbauten nötig sind. Diese können unter Umständen meldepflichtig sein. Wenn du beispielsweise eine weitere Überdachung anbauen möchtest, ist dies in den meisten Gemeinden meldepflichtig. Nimm hier am besten Kontakt zum Katasteramt auf, welches für deinen Wohnort zuständig ist. Hier kann man dir sicherlich genauere Informationen zu deinem Vorhaben geben.

Fazit:
Wenn du im privaten Umfeld eine Hebebühne verwenden möchtest, spricht hier grundsätzlich erst einmal nichts dagegen. Erst wenn du gewerbliche Tätigkeiten ausüben möchtest, solltest du dich beim zuständigen Gewerbeamt informieren. Gerade in reinen Wohnsiedlungen muss ein solches Gewerbe vorerst mit dem Gewerbeamt abgestimmt werden. Die Frage, ob eine Hebebühne privat erlaubt wäre, kann grundsätzlich jedoch mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden.

2 Kommentare zu „Ist eine Hebebühne privat erlaubt?“

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